Marktpartner

Marktpartner können in drei Rubriken eingeteilt werden. Es sind dies selbige Subjekte oder Einsatzgruppen, die als Partner der Unternehmung mit ihr in unternehmerischer Interaktion stehen:



a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Belegschaft
Zulieferfirmen
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Konkurrenten

Als Wettbewerber in engerem Sinngehalt gelten all solche Unternehmenspräsenzen, die Produkte zur Deckung desselben Bedarfs bereithalten. Die Produkte haben vergleichbare Funktionalitäten oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autohersteller unmittelbar mit anderen Herstellern von Autos.

Konkurrenten im weiteren Sinn treten insbesondere auf, wenn es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erledigung von Wünschen geht, die im Umfeld des Repräsentations-, Erziehungs-, Gesundungs- und Einflussstrebens liegen. Infolge dessen wetteifern  die Visite von Feinschmeckerrestaurants, die Besorgung eleganter Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man dabei von „ gesamtheitlicher Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Einbettung der Unternehmenspräsenz in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Relationen zu Institutionen wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Zeitungswesen, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Zweckträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den einzelnen Gliedern und am mühelosen Durchfluss der Artikel im Austeilungsprozess beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzhelfer sind zu erwähnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler), Spediteure, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsorganisationen.

Agenten

Zu diesem Punkt zählen der Kommerz und die sog. mehrstufigen Absatzmittler wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Verbraucher und Verwender)