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Leistungsstrom Geldstrom

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Service) steht ein Geldstrom gegenüber. Unabhängig davon bestehen zwischen Organisation und Markt Informationsströme, die die Gesamtheit jener Geschäftigkeiten inkludieren, die mit der Förderung, Produktion und Transfer zweckgerichteter Informationen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung andersartiger Kriterien lassen sich vielfältige Marktarten differenzieren:
(1)    Nach dem Zutritt zu den Märkten:
a)    offener Absatzmarkt
b)    geschlossener Absatzmarkt

Geschlossene Märkte sind überwiegend Ausdruck einer Zuerkennung (mengenmäßige Begrenzung des Angebots) und/oder einer Billigung (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Je nach der Angebots- und Nachfragekonsistenz:
In der nationalökonomischen Marktformenlehre wird in Bezug auf der Zahl der am Umschlagplatz beteiligten Provider und Nachfrager unterschieden nach
a) Alleinstellung am Markt    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Je nach geografischen Sichtweisen:
a)    lokaler Markt
b)    regionaler Absatzgebiet
c)    nationaler Markt
d)    internationaler Umschlagplatz

(4)    Nach der Magnitude der Institutionalisierung des Marktes:
a)    organisierte Umschlagplätze:
-    Marktplätze mit ortsanwesenden Handelsgütern (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Auktionen)
—    Handelsplätze, auf denen nach Paradigmen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- organisierte Marktplätze

(5)    Nach Kotler lassen sich die Märkte mithilfe folgender „vier W" abgrenzen:

1.    Was wird auf dem Umschlagplatz gekauft? (Kaufobjekt)
2.    Warum wird auf dem Handelsplatz gekauft? (Kaufbeweggründe, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufentscheidung)
4. Wie wird gekauft? (Kaufmethoden, Kaufentscheidungsverfahren)

Je nach Deutlichkeit dieser Merkmale sind vier maßgebliche Handelsplatzarten zu differenzieren:
•    Konsumentenmarkt (= Konsumgütermarktplatz)
•    Produzentenmarkt (= Investitions- und Produktionsgüterhandelsplatz )
•    Wiederverkäuferabsatzgebiet (Absatzmittler = Handel)
•    Absatzgebiet der öffentlichen Betriebe (öffentliche Verwaltung: Bund, Länder bzw. Regierungsbezirke, Regionen.)


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