a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeitskraäfte
Zulieferer
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Marktbegleiter
Als Mitbewerber in engerem Sinngehalt gelten all selbige Unternehmenspräsenzen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedarfs bereitstellen. Die Fabrikate haben entsprechende Aufgaben oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autohersteller direkt mit anderen Herstellern von Autos.
Mitbewerber im weiteren Sinn treten speziell auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedarf um die Zufriedenstellung von Wünschen geht, die im Bereich des Repräsentations-, Ausbildungs-, Rekonvaleszenzs- und Geltungsstrebens liegen. Somit konkurrieren der Besuch von Feinschmeckerlokalen, die Erwerbung chicer Kleider, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man an diesem Punkt von „ vollumfänglicher Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Inklusion der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Beziehungsrahmen bringt Interaktionen zu Einrichtungen wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Presse, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzgehilfen
Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Einführung von Kontakten zwischen den einzelnen Gliedern und am störungsfreien Durchfluss der Artikel im Austeilungshergang beteiligt sind. Als Vorzeigebeispiele für Absatzhelfer sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler), Einfuhrhändler, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Meinungsforschungsunternehmen.
Absatzmittler
Hierzu zählen der Kommerz und die sog. mittelbaren Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Branche), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Konsument und Benutzer)