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Gegenstand innerhalb der Kommunikationspolitik

Abgesehen von Werbung und Public Relations bildet die Verkaufsförderung den dritten Gegenstand innerhalb der Kommunikationspolitik. Die Verkaufsförderung — ohne Unterschied mit der amerikanischen Bezeichnung „Sales Promotion" — inkludiert der Vertrieb zeitnah stimulierende Initiativen. Aus der Ansicht des Fabrikanten richtet sie sich an drei Abnehmerkreise: Vertriebsorgane (Außendienst), Salesmittler und Endkonsumenten.

Die Sales Promotion hat sich bei uns erst nach dem zweiten Weltkrieg zu einem selbstständigen absatzpolitischen Tool entwickelt und über die Jahre hinweg an Bedeutung innert des Marketing-Mix hinzugewonnen. Als ausschlaggebende Impulse für diese zunehmende  Maßgeblichkeit der Sales Promotion sind verschiedene Veränderungen am Markt anzusehen: Der Wandel vom Vertreiber- zum Käufermarkt, in dem der Vertrieb zum Flaschenhalssektor für die Hersteller wurde.

Darüber hinaus die Erstarkung des Kommerzes wie noch der unabdingbare Umdenkhergang in der Vertreiberfunktion — weg vom lediglich „Reinverkäufer", hin zum „ Vertriebsratgeber". Zu guter Letzt eröffnete der Siegeszug der Selbsthandhabung im Einzelhandel für die Verkaufsförderung ausgesprochene Auswirkungsmöglichkeiten, da ja sich hierbei die Chance zur Auslösung von Impulskäufen bot.

Die zentralen Züge und Rollen der Verkaufsförderung sind in der Subvention beim Rein- und Rausverkauf der Handelsgüter zu sehen. In Form der „Rein Sales Promotion" soll die Sales Promotion den Außendienst wirkungsvoll unterstützen, um die unabdingbare Distribution und Vorratshaltung im Kommerz für das Handelsgut zu erlangen. Durch der „Raussales Promotion" soll der Verkauf der Produkte aus dem Lokal forciert werden. Hierbei wendet sich die Verkaufsförderung sowohl an den Kommerz als auch an den Letztverbraucher.

Betreffend der für die Zielrealisierung notwendigen Aktivitäten bietet die Verkaufsförderung eine außergewöhnliche Vielfältigkeit an speziellen Einzelhandlungen. Auf der Initiativebene Kundendienst geht es darum, die Leistung der Reisenden zu bessern. Zu diesem Thema muss an den beiden Gegenständen, welche jede Leistungsabgabe reglementieren, angesetzt werden: Wirkmächtigkeit und Leistungswilligkeit.


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