Doppelwährungsanleihen:

Step-Up-Schuldverschreibungen
Bei der Step-Up-Schuldverschreibung wird am Anfang ein ziemlich niedriger Zins gezahlt, danach dann ein überaus hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird ausgeglichen begeben und im Gleichgewicht zurückgezahlt. Step-Up-Schuldverschreibungen sind vielmals mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Schuldverschreibungen stellen eine Mischform zwischen fix- und flexibel verzinslichen Obligationen dar. Sie haben vornehmlich eine Laufzeit von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem festen Gutschein ausgestattet. Anschließend folgt eine Zeitspanne von etlichen Jahren mit einer variabelen Verzinsung, die sich an den Geldmarktkonditionen ausgerichtet. Die übrigen Jahre werden wiederum mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Investor mögen Sie prinzipiell auswählen zwischen Bonds, welche auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine landesfremde Währung (= Fremdwährungsbond) lauten.

Doppelwährungsanleihen: Finanzielle Mittel und Zinsen in verschiedenartigen Währungen
Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderart dar. Bei diesen vermögen die Zahlungsmittelrückzahlung und die Zinszahlung in divergenten Währungen stattfinden; zum Teil wird dem Emittenten oder dem Investor ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Variationen der Doppelwährungsbonds werden zur Deckelung des Währungsrisikos jene mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option ermächtigt den Begeber der Obligation zu einer vorzeitigen, im Allgemeinen unter dem anfänglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option demgegenüber haben Sie als Investor das Recht, eine verfrühte Tilgung der AnleiheObligation zu einem vorab bestimmten, gleichfalls weniger bedeutenden Betrag zu verlangen.

Rang im Zahlungsunfähigkeitfall oder bei Liquidation des Darlehensnehmers
Ein übriges wichtiges Ausstattungsspezifikum ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen primären, gleichrangigen und nachrangigen Bonds zu unterteilen, es kommt darauf an inwiefern die Ansprüche des Finanziers im Verhältnis zu sonstigen Kreditgebern privilegiert, gleichrangig oder nachrangig bedient werden.