Aktienkreditbeanspruchungen - "Tilgung in Aktien machbar":

Hybridanleihen
Aus der Sicht des Begebers handelt es sich im Zusammenhang der Hybridanleihen um eine Mischprägung aus Eigen- und Fremdkapital mit aktien- und rentenentsprechenden Spezifika.

Hybridanleihen haben größtenteils eine endlose Laufzeit. Ein Kündigungsrecht vermittels des Investors ist perpetuierlich undurchführbar, andererseits kann in den Anleihebedingungen ein Kündigungsrecht für den Emittenent beabsichtigt sein.

Hybridkreditbeanspruchung sind nachrangige Kreditbeanspruchung (Rang im Konkursfall von Wichtigkeit). Sie mögen zum Handel an der Börse eingeführt werden. Hybridanleihen weisen zum Augenblick der Ausgabe zumeist einen Festzins auf, der hinterher anhand einer variabelen Verzinsung abgelöst wird. Anders als bei anderen Obligationsformen sind Zinszahlungen vom Geschäftsergebnis des Ausgebers abhängig. So mögen die Obligationsbedingungen etwa bestimmen, dass eine Zinszahlung alleinig in den Jahren stattfindet, in denen die auflegende Organisation gleichfalls Gewinnanteile ausschüttet.

Strukturierte Kreditbeanspruchungen

Eine Verknüpfung aus Schuldverschreibungs- und Aktienprofil
Strukturierte Kreditbeanspruchungen mögen z. B. eine Verknüpfung aus Anleihe- und Aktienprofilen bezeichnen. Je nach detaillierter Ausarbeitung führen sie zu ungleichen Verdienstspanne-Fährnis-Strukturen. Man findet bei diesen Kreditbeanspruchungen eine Anzahl phantasievoller Notationen für die Fabrikate. Trotz der Differenzen in der Namensfindung und in der Ausgestaltung lassen sich im Essenziellen zwei Gruppen unterscheiden: Aktienkreditbeanspruchungen als Hochkuponanleihen mit Aktienandienungsrecht und Kreditbeanspruchungen mit einer Zinsbgabe, die sich an der Wertumsetzung eines Index oder eines Aktienkorbs ausrichtet.

Aktienanleihen - "Tilgung in Aktien realisierbar": Die Aktienobligation funktioniert exakt vice versa wie die Wandelschuldverschreibung. Daher spricht man ferner von "Reverse Convertibles": Nicht der Finanzier erhält eine Autorisation zum Bezug von Aktien, vielmehr hat der Ausgeber unter auserkorenen Vorbedingungen die Befugnis, statt der Tilgung des Nominal betrags eine im Vorhinein festgelegte Quantität von Aktien abzuliefern. Im Zusammenhang dieses Risikos erlangen Sie eine über dem Marktaufschlag liegende Verzinsung.