Schuldverschreibungsbedingungen (Emissionsbedingungen)

Ausstattung
Die Ausstaffierungsmerkmale einer Anleihe sind in den so bezeichneten Schuldverschreibungsbedingungen (Emissionsbedingungen) detailliert aufgeführt: Diese protokollieren alle für die Anleihe und die Rechtsbeziehungen zwischen Begebern und Investor wichtigen Details. Dabei zählen neben dem Auflagejahr vor allem die folgenden Besonderheiten:
Laufzeit
Währung
Tilgung
Rang im Konkursfall oder bei Abwicklung des Schuldners
Verzinsung

Frist
Hier lassen sich zeitnahe Schuldverschreibungn (bis vier Jahre Dauer), mittelfristige Obligationen (zwischen vier und acht Jahren Frist) und langfristige Obligationen (mehr als acht Jahre Laufzeit) unterscheiden.

Als Dauer wird die Spanne zwischen dem in den Schuldverschreibungsbedingungen genannten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Schuldverschreibung bezeichnet.

Tilgung
Die Tilgung von Anleihen mag entweder über systematische oder über außersystematische Rückzahlungen erfolgen.
Ordentliche Rückzahlung: Rückzahlung innerhalb eines bestimmten Rahmens
„Planmäßig" bedeutet nicht unbedingt, dass Sie als Geldgeber den Rückzahlungsaugenblick schon im Voraus kennen. Für eine ordentliche Rückzahlung gibt es generell drei Möglichkeiten:
•    Bei gesamtfälligen Obligationen erhalten Sie in der Regel den Nennwert in einer Summe am Abschluss der Frist zurückgezahlt. Bei der Kategorie der verzinslichen Anlage liegt folglich der Augenblick des Kapitalrückflusses seitens des Emittenten fest.
•    Annuitäten-Obligationen andererseits werden beileibe nicht in einer Summe, statt dessen nach und nach in mehreren beständigen Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Rückzahlung wird meistens nach einer rückzahlungsfreien Zeitspanne von drei bis fünf Jahren angefangen.

Bei Auslosungsobligationen erfolgt die Tilgung nach Ablauf einer Anhäufung rückzahlungsfreier Jahre zu wechselvollen Terminen. Als einzelner Geldgeber wissen Sie demzufolge nicht, zu welchem dieser Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Eigentum sind, fällig werden. Der Emittent ermittelt über eine Auslosungsprozedur (im Allgemeinen nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Anteilscheinurkunden, die am nächstfälligen Rückzahlungstermin zurückgezahlt werden.