Falls Sie von Ihrem Wandlungsrecht keinen

Sonderarten von Schuldverschreibungen
Im Folgenden beleuchten wir einige wenige Bondprägungen, die besondere Rechte oder außergewöhnliche Nebenabreden beinhalten, aber ebenfalls an eine sonstige Bezugsgröße verbunden sein mögen.

Wandelobligationen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelanleihe ist ein verzinsliches Handelspapier, welches gewöhnlich von Aktiengesellschaften ausgegeben wird.

Wandelobligationen (nicht zuletzt Wandelanleihe, Wandelobligation oder convertible bond bezeichnet) sind Anleihen, die im Allgemeinen von Aktiengesellschaften begeben werden. Dem Besitzer einer Wandelobligation wird das Recht konzediert, diese während einer Wandlungsfrist und in einem erklärten Wandlungsquotient in Aktien des Emittenten der Wandelanleiheobligation zu wechseln.

Bei Wandelanleihen müssen Sie im Allgemeinen eine Sperrfrist beachten, in der ein Umtausch der Anleihen in Aktien keinesfalls möglich ist. In den Anleihebedingungen finden Sie ggf. einen festen Zuzahlungsbetrag festgelegt, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu begleichen haben; freilich ist ebenfalls die Übereinkunft eines veränderbaren, von bestimmten Bezugsgrößen (bspw. Dividendenauszahlung) dependenten Wandlungspreises in den Obligationsbedingungen möglich. Stabil bestimmt sind im Übrigen der letztmögliche Wandlungstag und der Wandlungsanteil.

Falls Sie von Ihrem Wandlungsrecht keinen Einsatz vornehmen, behalten Ihre Schuldverschreibungen im Allgemeinen das Format festverzinslicher Wertpapiere, die am Schluss der Ablaufzeit zum Ausgabebetrag zurückgezahlt werden. Die Effektenemissionsbedingungen können aber nicht zuletzt eine Pflichtumwandlung am Schluss der Dauer vorsehen (Pflichtwandelbond).

Bei höheren Kursen des Wandlungsobjektes, also zum Beispiel der Aktie, bieten Wandelanleihen die Option, vermittels der Wandlung einen höheren Wertanstieg zu erwirken, denn dies bei „normalen" Anleihen der Fall wäre. Diesem Vorteil des Wandlungsrechts steht gleichwohl eine Verzinsung der Wandelschuldverschreibung vis-à-vis, die unter dem Marktzinspegel liegt.