Aktie ist keineswegs gleich Aktie:

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktienbesitzers an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Teilhaber wird Mitbesitzer am Aktienkapital und angesichts dessen Mitinhaber des Gesellschaftsbesitzs.

Die folgenden Absätze behandeln die Aktien deutscher Gesellschaften. Die Rechte, über welche Sie als Aktieninhaber einer fremdländischen Aktiengesellschaft verfügen, konstituieren sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Landes.

Aktionär ist Mitbesitzer - keineswegs Darlehensgeber
Als Eigner einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Papier - Geldgeber, sondern Mitinhaber der Firma, die die Aktien ausgibt. Daraus resultieren zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, jedoch ebenso Pflichten. Darunter ist vornehmlich die Pflicht zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert zuzüglich ggf. ein Aufpreis (Ausgabeaufschlag), eingeschränkt. Nebenverpflichtungen sind bei expliziten Aktienarten möglich; sie müssen demzufolge in der Urkunde im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Geldgeber zweierlei Profitquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Kursgewinne. Die Aktie ist dennoch ein Eventualitätspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsenkursgewinne noch - grundsätzlich - Dividenden verbürgt werden. Erfolgt indes eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen prinzipiell ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für die ausgebende Unternehmung vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Darstellung des Unternehmensanteils (Nennbetrag/Stückaktien) wie auch betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung bezüglich der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und schmäler ggf. die persistente freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.