Länderfährnis: die Fährnis einer wirtschaftlichen,

Länderrisiko und Transferwagnis

Vom Länderfährnis spricht man, sowie ein fremdstaatlicher Debitor ungeachtet eigener Zahlungsfähigkeit auf Grund fehlender Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingerecht oder schlechthin nicht leisten kann.

Das Länderfährnis umfasst einerseits die Fährnis einer wirtschaftlichen, zum anderen die Gefahr einer politischen Unbeständigkeit. Solcherart mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, auf Grund von Kapitalmangel oder Transferbegrenzungen im Ausland ausbleiben. Bei Anteilscheinen in Fremdwährung kann es sich einfinden, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die zufolge eingetretener Devisenbegrenzungen nicht mehr konvertierbar ist.

Ausbleibende Abdeckungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferrisiko gibt es nicht. Aus dem Gleichgewicht bringende Ereignisse im politischen und sozialen System mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Behandlungsweise von Auslandsschulden und zur Zahlungseinstellung eines Landes führen. Politische Geschehnisse mögen sich auf dem global verflochtenen Geldmittel- und Devisenmarkt manifestieren: Sie mögen dabei kurssteigernde Stimulantien geben oder hingegen Baissestimmung generieren. Beispiele für derartige Ereignisse sind Modifizierungen im Verfassungssystem, der Ökonomieordnung oder der politischen Machtrelationen, nationale und internationale Notlagen, Revolutionen und Kriege ebenso wie durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse. Ferner Wahlaussichten und Wahlausgänge haben fallweise - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Staatsgewalt gelangenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Entscheidungshilfe
Große Wichtigkeit haben die von einigen Wirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich hierbei um eine Evaluation der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings wirken als Entscheidungshilfe bei der Einstufung des Länderwagnisses.