Eigneraktien lauten keineswegs auf den Namen,

Eigentümer aktien
Eigneraktien lauten keineswegs auf den Namen, statt dessen auf den entsprechenden Eigner. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumswandel ohne besondere Formalien realisierbar.

Namensaktien
Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Aktienbesitzers in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Dabei werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Organisation der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Organisation gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Lediglich diese können demnach im Allgemeinen Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktieninhaber kann von der Firma Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Informationen begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär überwiegend direkt von der Organisation.

Ein Aktienbesitzer ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt anschließend aber gegenüber der Firma nicht als Aktieninhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Daten von der Institution noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Dabei verliert er gleichfalls sein Stimmrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienbuch nicht dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Shareholder zum Deadline (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und fördert in Vernetzung mit einem elektronischen Abarbeitungssystem ferner der Ausführung von Transaktionen, demgemäß Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der BRD stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien emittiert werden, sowie der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Aktieninhaber des Weiteren an die Akzeptanz der Institution gebunden ist. Für die ausgebende Firma sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Benefit, als sie die Übersicht über den Aktieninhaberskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien jedoch keineswegs häufig vor.