Trennung von eigenem Besitz und Sondervermögen:

Investmentfonds werden in der BRD von inländischen und fremdländischen Kapitalanlagegesellschaften angeboten:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
werden determiniert durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts bedürfen sie einer Berechtigung infolge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

welche ebenfalls die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Kontraktbedingungen überwacht. Kapitalanlagegesellschaften werden zumeist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; machbar ist ebenso die Rechtsform der AG.

Trennung von eigenem Besitz und Sondervermögen: Falls Sie als Geldgeber Kapitalanlageanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erringen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investmentgesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investmentfonds) zugeführt, das von der Geldanlagegesellschaft verwaltet wird. Das Sondervermögen muss vom eigenen Vermögen der Gesellschaft abgesondert gehalten werden und haftet nicht für Schulden der Geldanlagegesellschaft. Ebendiese strikte Trennung dient vornehmlich der Sicherheit der Investoren vor Verlust ihrer Gelder anhand Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.

Geldanlageaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Besorgung von Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Satzungsentsprechend determinierter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens getreu der Norm der Wagnismischung. Ebenso für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften
können wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (wie Tochterfirmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind gleichwohl häufig ferner andere Formen gängig. Zufolge des Herkunftslandes können große Unterschiede in der legalen Prämisse und der Autorisationskonstruktion existieren.