Deutsche Investitionsgesellschaften: Akquisition von Aktien

Kapitalanlagefonds werden in Deutschland von inländischen und fremdländischen Kapitalanlagegesellschaften offeriert:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts bedürfen sie einer Autorisierung vermöge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche ebenso die Befolgung der legalen Vorschriften und der Vertragsbedingungen kontrolliert. Kapitalanlagegesellschaften werden mehrheitlich in der Rechtsform

der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; realisierbar ist gleichfalls die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Trennung von eigenem Kapital und Sondervermögen: Für den Fall, dass Sie als Investor Investitionsanteilscheine einer deutschen Investitionsgesellschaft erstehen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Geldanlagegesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investitionfonds) zugeführt, welches von der Geldanlageorganisation verwaltet wird. Das Sondervermögen muss vom eigenen Eigentum der Gesellschaft abgesondert gehalten werden und haftet keinesfalls für Schulden der Geldanlagegesellschaft. Diese strikte Unterscheidung dient namentlich der Sicherheit der Finanziers vor Verlust ihrer Gelder vermittels Forderungen Dritter vis-à-vis der Kapitalanlagegesellschaft.

Geldanlageaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Akquisition von Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Satzungsgetreu determinierter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens entsprechend der Norm der Wagnismischung. Ferner für sie besitzt Investmentgesetz Validität.

Ausländische Geldanlagegesellschaften
mögen wie deutsche Investmentgesellschaften organisiert sein (etwa Tochterunternehmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind allerdings oft ebenfalls andere Formen verbreitet. Gemäß des Herkunftslandes können große Differenzen in der legalen Grundannahme und der Autorisierungskonstruktion bestehen.