Vorgabe der Produktvorbedingungen

Nachfolgende Ausgaben werden bei der Wertstellung im Anschlussmarkt vielfach nicht ausgeglichen verteilt über die Ablaufzeit der Wertpapiere preisreduzierend in Subtraktion gebracht, sondern schon bis zu einem, gemäß des freien Beliebens des Market Maker, früheren Moment komplett vom rechnerischen Wert der Zertifikate abgezogen:
•    nach Vorgabe der Produktvorbedingungen erhobene Verwaltungskostenerstattunge;


•    eine im Emissionspreis für die Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Ausbeute;
•    im Ausgabepreis für die Zertifikate bei Bedarf enthaltene Gewinnanteile und weitere Erträge, die nach der Ausgestaltung des Zertifikats finanziell dem Emittenten zustehen.

Letztere werden häufig nicht erst dann preiskürzend in Subtraktion gebracht, falls das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Komponenten 'ex Dividende' gehandelt werden, statt dessen bereits zu einem früheren Moment der Dauer, und zwar auf der Basis der für die gesamte Periode oder eine bestimmte Zeitspanne erwarteten Gewinnanteile. Die Schnelligkeit dieser Subtraktion ist dabei unter anderem bedingt von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der Zertifikate zu dem Market Maker.

Die von dem Market Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse mögen demgemäß von dem arithmetischen beziehungsweise dem infolge der eben genannten Gegebenheiten finanziell zu erahnenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt divergieren. Zudem mag der Market Maker jederzeit die zur Kursfindung  vereinbarte Methodik  ändern, zum Beispiel die Spanne unter Geld- und Briefkursen,so genannter: Spread, erweitern oder vermindern.

Kostenerstattungen für den Verkauf von Zertifikaten
Für ihre Beschäftigung im Kontext des Absatzes von Zertifikaten können Kreditinstitute vom Emittenten Vergütungen erlangen. Im Primärbörsengeschäft, das heißt in der Effektenemissions- beziehungsweise Zeichnungsphase, ist dieses wiederkehrend der Fall.

Gelegentlich werden ebenfalls Zahlungen aus einer vom Herausgeber vereinnahmten Verwaltungsabgabe geleistet. Die Stufe jener Provisionen wird vornehmlich in Dependenz von beim Kreditinstitut vorliegenen (zu bestimmten Stichtagen in den Wertpapierdepots) einem Grundstock am jeweiligen Zertifikat beziffert. Über nähere Einzelheiten informiert stets die depotführende  Organisation.