Terminiertes Bezugsrecht (Landfremde Namenspapiere)

Von einem Defizit ausgenommen, kann man indessen auch andere finanzielle Verminderungen erleiden. Zum Beispiel durchlaufen Selbstverwahrer sehr oft erst nach Jahren zufällig bei der Vorlage von Zinsscheinen, dass die Anleihe schon seit längerer Zeit infolge einer Ziehung oder vorzeitiger Kündigung zur Tilgung valutiert geworden ist,

wovon ein Zinsdefizit hervorgeht. Ebenso wird meistens erfasstt, dass Dividendenscheine unterbreitet werden, welche ein indessen terminiertes Bezugsrecht darstellen.

Landfremde Namenspapiere sollten weitgehend keineswegs in Eigenverwahrung gehalten werden. Bei solcher Verwahrart wird der Inhaber mit Namen wie noch Postadresse im Aktienbuch eingetragen. Die postwendende Folge ist, dass sämtliche Gesellschaftsinformationen wie auch sämtliche Ausschüttungen direkt an ihn gelangen. In Nachlassfällen ist die jederzeitige Veräusserungmöglichkeit jener Papiere nicht immerzu gesichert. Vielleicht wird der Selbstverwahrer auch mit den auf ihn zufallenden fremdsprachlichen Daten, Informationen, Erfordernisen et cetera überfordert sein.

Die Bankeinrichtung lässt im Ausland erworbene Anteilscheine von einem Dritten daselbst asservieren. Dabei kommt generell eine Verwahrung in den Ländern in Betracht, in denen der Ausgeber des Papiers oder die Effektenbörse, über die das Papier erworben worden ist, ihren Standort haben. Die Verantwortlichkeit der Geschäftsbank beschränkt sich dieserfalls auf die sorgsame Auslese wie auch Unterweisung der Verwahrstelle.

Die Handelspapiere unterliegen in Sachen Verwahrung der Rechtsordnung und den Geschäftsgebaren ihres jeweiligen Aufbewahrungsortes. Das Finanzinstitut stellt sicher, dass ein Pfand-, Zurückbehaltungs- oder vergleichbares Recht an den Kundenwerten alleinig geltend gemacht wird, falls es sich aus dem Erwerb, Verwaltung oder Verwahrung der Papiere ergibt. Die Handelspapiere hält die Geschäftsbank treuhänderisch und eine so geheißene Gutschrift in Wertpapierrechnung. Sie gibt dabei den landfremden Nationalstaat an, in dem sich die Handelspapiere aufbewahrt werden.