Stabsposition der Marketingverwaltung

Hauptsächlich wird das Produkt-Management in der operativen Realität als Linieninstanz oder Stabsposition der Marketingverwaltung organisatorisch aufgenommen. Hierdurch liegt eine offensichtliche mangelnde Deckungsgleichheit zwischen Aufgaben und Verantwortlichkeit auf der einen Seite und Befugnissen und Durchsetzungswege andererseits vor. Ungeachtet dieser organisatorisch unbefriedigenden Lösung muß der Produkt-Manager anstalten machen, seine Fabrikatziele zu erreichen. Das offenbar wichtigste Spezifikum zu einer erfolgreichen Beschäftigung des Produkt-Managers offenbart sich in einer hohen professionellen und persönlichen Eignung.

Die professionellen Eignungsmerkmale beziehen sich auf
•    ein bezeichnend analytisches Denkvermögen
•    wichtige planerische und organisatorische Eignungen
•    eine sichere Fassung des Marketing-Systems
•    ein substantiiertes betriebswirtschaftliches Rüstzeug.

Diese hohen Voraussetzungen führen zu der  Frage, wie die Propädeutik und Bildung eines Produkt-Managers entworfen sein sollte. Es gibt keinesfalls einen einheitlichen, universellen Ausbildungsweg für die Anstellung des Produkt-Managers. In der Regel zeigt sich demgegenüber heute in der Praxis, daß für einen angehenden Produkt-Manager ein betriebswirtschaftliches Studieren (tunlichst mit Fokus auf Marketing) von großem Pluspunkt ist. Darauf fußend sollte sich eine mehrjährige Einarbeitungszeit in der Firma anschließen. Dazu werden die Nachwuchskräfte im Zusammenhang eines besonderen Ausbildungsprogramms vorrangig durch alle Bereiche der Firma geleitet, um den unabdingbaren Zugang in die Korrelationen des Unternehmungsverlaufs zu bekommen.

Korrekterweise wird in vielen Organisationen als unabwendbar geschätzt, daß der zukünftige Produkt-Manager sogar eine bestimmte Periode im Salesaußendienst verbringt. Nach Abschluss eines derartigen Trainingsprogramms folgt gewöhnlich die Indienstnahme als Produkt-Manager-Assistent (Junior-Produkt-Manager). Bei passender Bewährung kann nach einigen Jahren eine Fabrikatgruppe in eigener Zuständigkeit übertragen werden.