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Beschreibung des Fallbeispiels

Das investierende Unternehmen (fortan X.-AG genannt) ist eine hundertprozentige Tochter eines der 20 größten Konzerne der BRD und ist durch einen Gewinnabführungsvertrag wirtschaftlich an die Obergesellschaft gebunden. Darüber hinaus sind Positionen im Vorstand und Aufsichtsrat von Mitarbeitern der Obergesellschaft gesetzt.
Organisatorisch ist das Unternehmen in fünf Divisionen (Geschäftsbereiche), die Profitcentercharakter aufweisen und Zentralbereiche (zum Beispiel zentrale Materialwirtschaft, zentrales Finanzwesen, zentrales Controlling) aufgeteilt.

Das Vertriebssystem der AG


Nach organisatorischen Gesichtspunkten gegliedert weist die AG sowohl ein räumlich zentralisiertes, das heißt der Verkauf der Produkte erfolgt direkt vom Werk aus, als auch ein räumlich dezentralisiertes Betriebssystem auf, das heißt verkaufte Produkte über Verkaufsstellen, auf. So verfügt sie auch über drei Arten von Betriebssystemen, nämlich Werks eigenen Niederlassungen nebst Werks gebundenen und rechtlich und wirtschaftlich Selb ständigen Verkaufsorganen. Darunter befinden sich fünf hundertprozentige Tochtergesellschaften (davon vier im europäischen Ausland und eine in USA).

Der aufgekaufte ausländische Wettbewerber


Der aufgekauften Wettbewerber (fortan X-AG genannt) war eine 100 prozentige Tochter eines Konzerns mit Sitz im europäischen Ausland. Das Produktionsprogramm der X-AG beinhaltete Produkte (Investitionsgüter für die chemische Industrie), welche eines unserer Geschäftsbereiche ebenfalls produzierte. Sie erwies sich als einer unserer stärksten Konkurrenten, speziell in einigen Teilmärkten erwies sich die X-AG an die als stärker (beispielsweise in den USA). Dies ist insbesondere auf ihre aggressive Preispolitik und die Standardisierung des Produktionsprogramms zurückzuführen. Die Preispolitik war so gestaltet, dass neue Maschinen zu Selbstkosten und teilweise darunter verkauft wurden, während die dazu notwendigen Ersatzteile (es handelt sich um Investitionsgüter, deren Verschleiß durch das zur Anwendung kommende technische Verfahren bedingt ist) mit sehr hohen brutto spannend vertrieben wurden. Die Selbstkosten wurden darüber hinaus durch die Standardisierung des Angebots wesentlich gesenkt (höhere Serien, Stückkosten Degression).

Der Verwender der Produktion Güterstand, im Vergleich der Angebote der AG gegenüber der X-AG vor der Frage, eine Auslegung zu beschaffen, sie seinen verfahrenstechnischen und produktionstechnischen Bedürfnissen weit gehend entgegenkam oder aber sich für eine Maschine zu entscheiden, die zwar erheblich billiger im Preis war, sie aber entsprechend seinen oben genannten Bedürfnissen modifizieren musste und ihm der logistische Service teurer kann.

Der Nettokaufpreis der X.-AG betrug circa 17.000.000 €. Darin waren enthalten: Geschäftsunterlagen, Schutzrecht, Werkzeuge, Vorrichtungen, Modelle, Labormaschinen, bei Maschinen und ein Lagerbestand an Baugruppen und Ersatzteilen. Darüber hinaus beinhalteten die vertraglichen Bedingungen, dass dem ausländischen Konzern für den Zeitraum von 10 Jahren weltweit jegliche geschäftliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Gekauftenfertigungsprogramms untersagt war.

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