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Kriterien der Investitionsentscheidung

Die mit den zubereitenden Anliegen der Investitionsentscheidung beauftragten Stabstellen (technische und kommerzielle) haben die Zahlen und Ergebnisse zusammenzustellen und mithilfe folgender Kriterien zu validieren/beurteilen:

1. Auf Rentabilität,

2. Auf Amortisationsdauer,

3. auf Vor-- und Nachteile der überhaupt nicht oder schwer zählbaren Faktoren.

In einer resümierenden Darstellung werden die Ergebnisse dann den entscheidungstragenden Stellen unterbreitet (Investitionsausschuss, Unternehmensleitung).

Nach Müller-Hedrich bezieht sich die "... Entscheidungsgeschehnisse bei diffizilen Investitionsvorhaben ... signifikant auf die Anfertigung des Zielkatalogs, die Wahl und Beschreibung der Projektalternativen und Maßnahmen und deren Priorisierung."

Die Entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre baut auf der formalen Entscheidungstheorie auf, deren Ende eine kohärente Analyse des menschlichen Handelns ist, welches bestimmte Ziele unter der Vorausnahme unterschiedlicher realer Aktionsauswahlmöglichkeiten optimal verwirklichen will.

Gegenwärtig haben die verhaltenswissenschaftlichen Definitions- und Bescheidungsansätze für das entscheidungs-situative Auftreten von Einzelwesen und Gruppen gezeigt, dass die "investigation and selection processes" der Personen substanziell vom spezifischen Handeln der Entscheidungsträger dependent sind.

Ergänzend dazu haben auf Erfahrung beruhende Forschungen gezeigt, dass subjektive Zielvorstellungen wie beschrieben und "the tendency to see the universe" bei den Trägern von Auslandsinvestitionsentscheidungen von Entscheidungswichtigkeit waren.

"...The conclusion to look beyond the sea..." als Erstentscheidung für Anschaffungen im Ausland fällt am schwersten, indes mit fortschreitender Internationalisierung der Organisation die Hinwendung zum Ausland immer leichter wird. Alldem ungeachtet scheint die Einstellung der Entscheidungsträger zu Auslandsinvestitionen von maßgeblicher Wichtigkeit zu sein:

"The attitude of the top decision maker of the company overseas investiture ... settles the whole company's approach path to international investment. If the business executive or chairman of the board is interested in multinational investing, then the unit is liable to be a significant abroad investor.

If he is not, the company is implausible to invest abroad; or if it is an investor already, it is liable to curb its international operations."


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