a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeitnehmer
Lieferanten
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Wettbewerber
Als Marktbegleiter in engerem Zweck zählen all selbige Unternehmensorganisationen, die Artikel zur Deckung desselben Bedürfnisses offerieren. Die Elaborate haben korrespondierende Aufgaben oder Klassen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller unmittelbar mit anderen Erzeugern von Autos.
Mitbewerber im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, sowie es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Zufriedenstellung von Wünschen geht, die im Umfeld des Repräsentations-, Bildungs-, Wiederherstellungs- und Wertstrebens liegen. Insoweit konkurrieren die Visite von Genießerrestaurants, die Erwerbung flotter Kleidung, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man in diesem Zusammenhang von „ vollkommener Konkurrenz".
Die Allgemeinheit
Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Relationsrahmen bringt Verknüpfungen zu Einrichtungen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzhelfer
Als Absatzhelfer werden Funktionalitätenträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den einzelnen Gliedern und am reibungslosen Fluss der Gegenstände im Austeilungsvorgang beteiligt sind. Als Exempel für Absatzgehilfen sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Vermittler), Spediteure, Informationsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieinstitutionen.
Agenten
Zu diesem Punkt zählen der Handel und die sog. mittelbaren Absatzmittler wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Abnehmer und Nutzer)