Die Entscheidung, Ausfuhren durch Herstellung zu tauschen, wird darauffolgend angemessen, beziehungsweise unumgänglich, sein,
a) für den Fall, dass ein im und für den fremdstaatlichen Handelsplatz tätiges Subsystem preiswerter herstellen kann als die hiesige Stammunternehmung;
b) für den Fall, dass "impediments to entrance" existieren, die konträr dazu dadurch überwunden werden können, dass das Unternehmung, das Zugang zu dem landfremden Markt nachsucht, von der dortigen Landesstaatsgewalt zur Montage einer Fabrikationsstätte verpflichtet wird;
c) sofern den detaillierten Anforderungen des Auslandsmarktes lediglich durch die Anpassungsfähigkeit eines marktnahen Managements genüge getan werden kann, so zum Beispiel bei der Reklame oder der Qualität des Handelsgutes;
d) sowie bestehende oder befürchtete Feindlichkeiten gegenüber fremdländischen Produkten mit der Eröffnung eines Teilsystems überwunden werden können;
e) für den Fall, dass unter Zuhilfenahme der Vornahme von Direktinvestitionen Steuervorteile erlangt oder Währungsrisiken vermieden werden können;
f) sofern technische Beratung und Service als Notwendigkeit eines wettbewerbsfähigen Angebots nur bei handelsplatznaher Herstellung gebührend tiefgreifend wahrgenommen werden können.
Vorausschau: die Umwelt, in der eine Unternehmung operiert, ist immerzu ein Koeffizient, oft der maßgebliche Beiwert, der die geeigneten unternehmerischen Entscheidungen festgelegt. Die Managementprobleme in der Erörterung der Varianz der Umweltfaktoren kann mit der viel zitierten Schiffs-Similarität dargestellt werden.