Meine Buchempfehlung

„ Schuldverschreibung mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds bezeichnet) sind Schuldverschreibungen, welche dem Eigner das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Investor erhält insoweit nicht Aktien der Organisation, die die Schuldverschreibung emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Schuldverschreibung mit Bezugsrecht"
Tradierte Optionsanleihen handeln gleichermaßen wie Wandelobligationen: Auch sie inkludieren ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, indes nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Anleihe.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Anleger das Recht zur Beschaffung von Aktien oder ebenfalls anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögensgegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein zusichern. Der Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu im Vorfeld festgelegten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann außerdem ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe per se wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Rahmen einer Optionsanleihe mag es daher bis zu drei verschiedenartige Kurse geben: mithin jeweils einen Kurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs alleinig auf Aktien, stattdessen weiters auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Option auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine bestimmte andere Obligation zu einem festgelegten Kurs zu kaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen legitimieren zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines determinierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.


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