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Schuldverschreibung mit Optionsschein

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds geheißen) sind Anleihen, die dem Inhaber das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Finanzier erhält insoweit nicht Aktien der Gesellschaft, die die Anleihe emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Herkömmliche Optionsanleihen laufen vergleichbar wie Wandelobligationen: Auch sie inkludieren ein Recht, normalerweise zum Bezug von Aktien, allerdings nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Anleger das Recht zur Anschaffung von Aktien oder außerdem anderen vertretbaren (verhandelbaren) Vermögensgegenständen in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein zusichern. Der Optionsschein kann separat gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu vorweg festgesetzten Konditionen beziehen; statt der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich intendiert sein. Die Optionsanleihe per se wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe kann es aufgrund dessen bis zu drei verschiedenartige Quotationen geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs nur auf Aktien, stattdessen ebenfalls auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine erkorene alternative Schuldverschreibung zu einem festgelegten Kurs zu erstehen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen legitimieren zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.


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