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Im Zuge einer Optionsanleihe mag es

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (auch exchangeable bonds benannt) sind Obligationen, die dem Inhaber das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Anleger erhält infolgedessen nicht Aktien der Gesellschaft, die die Anleihe emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen agieren vergleichbar wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie integrieren ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, freilich nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die dem Anleger das Recht zur Aneignung von Aktien oder auch anderen vertretbaren (negoziierbaren) Anlagegegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann uneingeschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu im Voraus bestimmten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann außerdem ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe an sich wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Rahmen einer Optionsanleihe mag es demnach bis zu drei unterschiedliche Börsennotierungen geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich keinesfalls alleinig auf Aktien, stattdessen weiters auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Option auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte andere Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen autorisieren zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines determinierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.


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