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Die Börsennotierungen von Anteilscheinen (Wandelbarkeit)

Wandelbarkeit

Die Börsennotierungen von Anteilscheinen weisen im Zeitintervall Unstetigkeiten auf. Das Maß der Schwankungen innert einer bestimmten Zeitdauer wird als Variabilität bezeichnet. Die Berechnung der Volatilität erfolgt vermittels historischer Daten nach charakteristischen statistischen Prozeduren. Je höher die Wechselhaftigkeit eines Wertpapiers ist,

desto stärker schlägt die Börsennotierung nach oben und unten aus. Die Vermögensdisposition in Anteilscheinen mit einer hohen Volatilität ist letzten Endes risikobehafteter, aufgrund dessen, dass sie ein höheres Fehlbetragspotenzial mit sich bringt.

Liquiditätsfährnis

Die Solvenz einer Kapitalanlage beschreibt die Option für den Finanzier, seine Vermögenswerte ständig zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Dieses ist normalerweise dann der Fall, sofern ein Geldgeber seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass bereits ein normal großer Absatzauftrag zu spürbaren Kursschwankungen führt und lediglich auf bezeichnend niedrigerem Quotationsniveau abgewickelt werden mag.

Generell sind Weite und Tiefe eines Marktes gewichtig für schnelle und problemlose Anteilscheintransaktionen: Ein Markt hält Tiefe, wenn vielerlei offene Vertriebsaufträge zu Preisen unmittelbar über dem dominierenden Preis im Markt existent sind und andersherum eine Vielzahl offene Zukaufsaufträge zu Preisen direkt unter dem aktuellen Quotationsniveau. Als weit mag ein Markt deklariert werden, sofern diese Aufträge nicht allein zahlreich sind, sondern sich außerdem auf hohe Handelsvielheit in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfragebedingte Illiquidität
Für Probleme beim Kauf oder Vertrieb von Wertpapieren mögen enge und zahlungsunfähige Märkte verantwortlich sein. In vielen Fällen erfolgen tagelang Notierungen an der Effektenbörse, ohne dass Umsätze erfolgen. Für solche Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Quotation lediglich Angebot (Briefkurs) oder allein Nachfrage (Geldkurs). Unter solchen Umständen ist die Ausführung eines Zukaufs- oder eines Verkaufsauftrages nicht auf der Stelle, lediglich in Teilen (Teilexecution) oder allein zu widrigen Bedingungen ausführbar. Weiters können hieraus höhere Vollzugskosten in Erscheinung treten.


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