Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Kreditnehmer trotz eigener Solvenz auf Grund vermisster Transferfähigkeit und -bereitwilligkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingerecht oder schlechthin
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Vom Länderfährnis spricht man, sowie ein fremdstaatlicher Debitor ungeachtet eigener Zahlungsfähigkeit auf Grund fehlender Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingerecht
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Vom Länderrisiko spricht man, sofern ein landfremder Schuldner ungeachtet eigener Bonität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht zeitgerecht oder
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Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Anteilseigner wird Teilhaber am Aktienkapital und hierbei Mitinhaber des Gesellschaftsbesitzs.