Marktpartner können in drei Kategorien rubriziert werden. Es sind dies selbige Subjekte oder Gruppierungen, die als Partner der Unternehmung mit ihr in geschäftlicher Interaktion stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeiter
Anbieter
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Marktbegleiter
Als Wettbewerber in engerem Zweck gelten all solche Unternehmensorganisationen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedarfs bereithalten. Die Erzeugnisse haben entsprechende Funktionalitäten oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Autoproduzent unmittelbar mit anderen Erzeugern von Autos.
Konkurrenten im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, falls es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Satisfaktion von Wünschen geht, die im Sektor des Repräsentations-, Erziehungs-, Besserungs- und Wertstrebens liegen. Von daher konkurrieren die Visite von Schlemmerrestaurants, die Aneignung eleganter Kleider, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Theorie spricht man in diesem Fall von „ vollständiger Konkurrenz".
Die Allgemeinheit
Die Inklusion der Organisation in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Relationen zu Gruppierungen wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzhelfer
Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den separaten Beteiligten und am mühelosen Fluss der Produkte im Distributionsablauf beteiligt sind. Als Exempel für Absatzgehilfen sind zu erwähnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Spediteure, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieunternehmen.
Absatzmittler
Diesbezüglich zählen der Handel und die sog. mittelbaren Agenten wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Konsument und Nutzer)