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Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere,

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (auch exchangeable bonds genannt) sind Obligationen, welche dem Inhaber das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Finanzier erhält deshalb nicht Aktien der Gesellschaft, die die Schuldverschreibung emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Traditionelle Optionsanleihen funktionieren gleichermaßen wie Wandelobligationen: Auch sie beherbergen ein Recht, in der Regel zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Investor das Recht zur Akquisition von Aktien oder auch anderen vertretbaren (negoziierbaren) Anlagegegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Herausgabe des Optionsscheins zu vorher festgesetzten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann weiters ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe selbst wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Kontext einer Optionsanleihe kann es also bis zu drei unterschiedliche Börsennotierungen geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs einzig auf Aktien, statt dessen auch auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Obligationen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine determinierte sonstige Schuldverschreibung zu einem festgelegten Börsenkurs zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines bestimmten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.


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